Seit dem 01.01.2013 sind Rauchmelder nach § 46 der Bayerischen Bauordnung für alle Neubauten zur Pflicht geworden.
Für alle vorhandenen Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2017. Spätestens zum 01.01.2018 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Laut Gesetz muss jeweils mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur vorhanden sein.
Ordnungsgemäß installierte, funktionale und gewartete Rauchmelder geben Ihnen die Sicherheit in Ihren vier Wänden und warnen Sie rechtzeitig bei Rauchentwicklung
Unsere Fachkräfte berechnen die benötigte Anzahl an Rauchmeldern. Wir präsentieren Ihnen die verschiedenen Modelle an Rauchwarnmeldern und organisieren den Einkauf der Geräte. Wir planen die Positionierung der Rauchwarnmelder in den Räumen, damit die störungsfreie Funktion der Rauchmelder gewährleistet ist.
Zum Abschluss installieren wir die Rauchmelder in den Räumen.
Die Wartung der Rauchmelder gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsgebiet.
Wir übernehmen die Installation der Rauchmelder sowohl für Einzelwohnungen als auch für Wohnanlagen mit mehreren Wohnungen.
Herr Malici ist
VDS geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder
und hat somit den Sachkundenachweis gemäß DIN 14676 und DIN 14604